Seit 1997 können Hersteller für ihre Kork-Parkett- und Kork-Fertigparkett-Kollektionen das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ erhalten. Voraussetzung dafür ist neben der Mitgliedschaft im vergebenden Deutschen Kork-Verband die Einhaltung der Prüfbestimmungen des DKV, die teilweise über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Zum 1. Januar 2023 hat der Verband sein Angebot auf Kork-Fertigböden erweitert. Um die Kennzeichnung eindeutig zu machen, wurde das Logo selbst modifiziert und enthält jetzt den Zusatz „Gemäß…“ EN 12104 für Kork-Parkett, ISO EN 20326 für Kork-Fertigparkett oder EN 16511 für Kork-Fertigböden. Nach einer Übergangsfrist bis zum 31. Mai darf das Signet nur noch in der neuen Variante genutzt werden.